Urlaubsbetreuung oder Tagesbetreuung, jung oder alt, sozialverträglich oder Einzelgänger?
Bei uns ist jeder Hund willkommen und wird seinen Bedürfnissen entsprechend liebevoll und individuell betreut. Unsere Pensionsgäste verbringen ihren Urlaub in wohnlicher Atmosphäre in freundlich eingerichteten Zimmern. Jedes Zimmer ist 12 bis 16 m² groß, klimatisiert und mit einer 16m² großen, begrünten und überdachten Terrasse ausgestattet. Außerdem stehen unseren vierbeinigen Gästen große, eingezäunte Wiesen zur Verfügung.
Selbstverständlich sorgen wir auch für Beschäftigung und Ansprache.
TOMS Hundewelt – Pension
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Übernahmevoraussetzungen
Es ist TOMS‘ HUNDEHOTEL wichtig, vor der Reservierung einen Besichtigungstermin mit Hund und Halter durchzuführen
a) Für Verbringung und Abholung des Hundes herrscht grundsätzlich Leinenpflicht; ein Ableinen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betreuungspersonals gestattet.
b) Es werden nur Hunde aufgenommen, welche über einen gültigen Impfschutz verfügen; der Impfpass ist bei TOMS‘ HUNDEHOTEL während des Pensionsaufenthaltes zu hinterlegen. Ferner ist eine gültige Haftpflichtversicherung zu unterhalten, welche auch die auswärtige Unterbringung des Hundes mit einschließt.
c) Benötigt der Hund während des Pensionsaufenthaltes Medikamente, sind diese in ausreichender Dosis bei Abgabe des Hundes mitzugeben.
d) Futter ist in ausreichender Menge bei Abgabe des Hundes für die Dauer des Pensionsaufenthaltes mitzubringen. Sollte dieses nicht ausreichen, so ist TOMS‘ HUNDEWHOTEL berechtigt, auf Kosten des Halters dieses oder vergleichbares Futter während des Aufenthaltes zu beschaffen.
e) Hunde dürfen bei Übergabe nicht von Außenparasiten befallen sein – sollte sich dies während des Pensionsaufenthaltes zeigen, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, eine entsprechende Behandlung auf Kosten des Halters durchführen zu lassen.
Je nach Art des Befalls ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, den Hund zu separieren mit der Folge, dass die hierdurch ggfls. entstehenden Mehrkosten der Halter zu tragen hat.
f) TOMS‘ HUNDEHOTEL verpflichtet sich, Ihren Hund nach bestem Wissen und Können zu betreuen und zu versorgen. Zur Gewährleistung einer optimalen Versorgung ist das gewissenhafte, vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Aufnahmebogens erforderlich.
Sollten insbesondere Angaben verschwiegen werden, welche im Umgang mit dem Hund für Mensch und/oder Artgenossen von Bedeutung sind, behält sich TOMS‘ HUNDEHOTEL die sofortige Kündigung des Unterbringungsvertrages vor.
Sofern der Hund im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Pensionsvertrages nicht umgehend vom Halter oder dessen Beauftragtem abgeholt werden kann, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, den Hund ggfls zum Schutze Dritter zu separieren. Die hierdurch entstehenden (Mehr)Kosten sind vom Halter zu tragen.
e) Läufige Hündinnen sind nicht gestattet. Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthaltes läufig, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, diese in einem abgetrennten Bereich, unterzubringen.
2. Haftungsfragen
a) Trotz gewissenhafter Aufsicht und sämtlicher, zumutbarer Vorsorgemaßnahmen kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Hund beispielsweise beim Spiel mit Artgenossen, Verletzungen zuzieht. Hierfür kann seitens TOMS‘ HUNDEHOTEL keine Haftung übernommen werden.
Vollständig ausgeschlossen werden kann eine derartige Verletzung nur durch Einzelunterbringung des Hundes (ohne Kontakt zu Artgenossen). Eine solche erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Halters.
b) Ebenfalls kann keine Haftung seitens TOMS‘ HUNDEHOTEL übernommen werden für eine Erkrankung des Hundes während des Pensionsaufenthaltes; ebenso wenig für ein Ableben des Hundes.
Die Haftungsausschlüsse vorstehend lit.a) und b) gelten nicht, sofern TOMS‘ HUNDEHOTEL Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden muss.
c) Für die Unversehrtheit von dem Hund mitgegebenen Gegenständen (Spielzeug, Decken o.ä.) wird keinerlei Haftung übernommen.
d) Zeigt der Hund während des Pensionsaufenthaltes Krankheitssymptome, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt und verpflichtet, nach eigener Einschätzung, tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte der Haustierarzt nicht erreichbar sein oder der Aufwand, diesen aufzusuchen zu groß, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, einen Tierarzt seiner Wahl aufzusuchen. Kosten der tierärztlichen Behandlung sowie des hiermit verbundenen Mehraufwandes, gehen zu Lasten des Halters.
e) Wird eine Hündin während des Pensionsaufenthaltes läufig, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, diese in einem abgetrennten Bereich, unterzubringen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu lasten des Halters.
3. Vertragsschluss
Eine verbindliche Vereinbarung über die Unterbringung des Hundes kommt erst mit schriftlicher Buchungsbestätigung von TOMS‘ HUNDEHOTEL zustande (Brief, Fax oder eMail). Hiernach wird der Platz für die Unterbringung reserviert.
4. Vertragsverstöße
a) Sollte der Hund nicht rechtzeitig zur Unterbringung übergeben oder nicht zum gebuchten Endtermin abgeholt werden, gilt folgendes:
Stornierung bis drei Wochen vor Aufnahmetermin : kostenfrei
Stornierung bis 1 Woche vor Aufnahmetermin: 50% der Kosten des gebuchten Aufenthaltes
Stornierung innerhalb 1 Woche bis zwei Tage vor Aufnahmetermin: 70% der Kosten des gebuchten Aufenthaltes
Stornierung ab dem 2.Tag vor dem Aufnahmedatum sowie Nichtwahrnehmung der Unterbringung ohne Absage: 100% der Kosten des gebuchten Aufenthaltes.
Eine Stornierung ist bis längstens 18 Uhr schriftlich mitzuteilen (Brief, Fax oder eMail) – andere Kommunikationsmedien werden nicht anerkannt. Für Stornierungseingänge nach 18 Uhr wird der Folgetag als Eingangstag gewertet.
Grundsätzlich sind die vereinbarten Bring- und Abholzeiten unbedingt einzuhalten, zumindest rechtzeitig deren Änderung mitzuteilen.
b) Sollte sich der Hund bei Übergabe nicht in dem vertragsgemäß vorausgesetzten oder vom Halter angegebenen Zustand befinden, ist TOMS‘ HUNDEHOTEL berechtigt, dessen Annahme zu verweigern und vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Falle gilt die Kostenregelung wie bei Nichtwahrnehmung des Aufenthaltes.
Der Halter ist im Zweifel berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Riegel